Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen der EcoMedic GmbH

PRÄAMBEL

Die EcoMedic GmbH, Borsigstr. 18, 65205 Wiesbaden, Germany (im Folgenden „EcoMedic“), bietet mit spezieller Software betriebenen Geräte, medizinische und kosmetische Geräte und Produkte und unterstützende Services zur Schulung an den Geräten und der Gerätesoftware sowie ergänzende Verbrauchs- und sonstige Waren und Leistungen an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen das Regelwerk für Lieferung und Leistungen dar, die zwischen EcoMedic und ihren unternehmerischen Kunden erfolgen.

1. GELTUNGSBEREICH

Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge, die wir mit Unternehmern und Selbstständigen i.S.d. § 14 BGB – im Folgenden auch „Kunden“ genannt – abschließen. Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt EcoMedic nicht an. Dies gilt auch, wenn wir von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Kenntnis haben oder der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Eine Auftragserteilung oder Bestellung (im Folgenden „Auftragserteilung“) des Kunden stellt stets ein bindendes Angebot dar, welches EcoMedic innerhalb von 14 Tagen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Produkte annehmen kann. Ein Vertrag kommt auf Grundlage einer Auftragserteilung des Kunden erst mit dem Eingang einer Auftragsbestätigung in Schriftform (Brief, Telefax oder unterzeichnetes PDF-Dokument per E-Mail sind erforderlich und ausreichend) seitens EcoMedic beim Kunden oder mit Lieferung der Produkte an diesen zustande.

2.2. Angebote von EcoMedic gegenüber dem Kunden – insbesondere in Hinblick auf technische Beschreibung, Menge, Preis und Lieferzeit – sind stets freibleibend.

2.3. Werden die Vertragsbedingungen in einem Vertragsdokument niedergelegt, so gilt ein Vertrag als geschlossen, wenn EcoMedic und der Kunde dieses Vertragsdokument jeweils – ggf. auch auf unterschiedlichen Ausfertigungen – unterzeichnet der jeweils anderen Partei in Schriftform (Brief, Fax oder unterzeichnetes PDF-Dokument per E-Mail sind erforderlich und ausreichend) übermittelt haben.

3. LEISTUNGSUMFANG, NUTZUNGSRECHT

3.1. EcoMedic erbringt Leistungen in den Waren- und Leistungsbereichen Healthcare und Beauty Cosmetics wie insbesondere den Verkauf von technischen medizinischen Systemen und Körperpflegeprodukten. Die von EcoMedic zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen der Bestellung und Auftragsbestätigung sowie der Produkt- und Leistungsbeschreibung zum erworbenen Produkt festgelegt.

3.2. EcoMedic ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

3.3. Handelsübliche Abweichungen betreffend Form, Gewicht, Beschriftung und Farbe von Produkten, gelten als vertragsgemäße Leistung seitens EcoMedic, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen von EcoMedic für den Kunden zumutbar sind.

3.4. Installations-, Wartungs- oder sonstige Werk- oder Dienstleistungen sind grundsätzlich nicht Gegenstand eines Kaufvertrages über medizinische Systeme, Healthcare-, kosmetische oder Körperpflegeprodukte oder sonstige von EcoMedic veräußerte Waren und sind ggf. ausdrücklich gesondert mit EcoMedic zu vereinbaren.

3.5. Manche Produkte von EcoMedic müssen gekühlt gelagert und transportiert werden. Diese Produkte sind mit entsprechenden Hinweisen gekennzeichnet oder der Kunde wird durch EcoMedic oder den Hersteller in der Produktbeschreibung darauf hingewiesen. Eine durchgängige Kühlkette ist für diese Produkte einzuhalten, um einen Verderb zu vermeiden und die Verwendbarkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der Produkte sicherzustellen. Der Kunde hat gemäß Ziffer 4.8 eigenverantwortlich für die Kühlung Sorge zu tragen.

3.6. An gelieferter Software wird dem Kunden ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, territorial auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich beschränktes, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck zur eigenen Nutzung gegen Zahlung eines Einmalentgelts eingeräumt. Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Vergütung eingeräumt. Die Einräumung weiterer Rechte, insbesondere von Bearbeitungsrechten bedarf der gesonderten Einwilligung von EcoMedic. Der Kunde ist berechtigt, die Software zu installieren, zu laden und ablaufen zu lassen sowie diese bestimmungsgemäß zu benutzen. Der Kunde ist nicht zu einer Vervielfältigung, Modifizierung, Anpassung, Änderung oder sonstigem Bearbeitung der Software berechtigt. Der Kunde ist zu einer Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie zu sonstigen Arten der Rückerschließung der Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) nur dann berechtigt, wenn die Vornahme dieser Handlungen unerlässlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit einem unabhängig geschaffenen Programm zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kunde EcoMedic um die Herausgabe der benötigten Informationen gebeten hat und EcoMedic ihm diese nicht innerhalb angemessener Frist zur Verfügung stellt.

4. LIEFERTERMIN UND LIEFERORT, SONSTIGE LIEFERKONDITIONEN

4.1. Verbindliche Leistungstermine bedürfen für eine wirksame Vereinbarung der Schriftform (Brief, Fax oder PDF per E-Mail sind erforderlich und ausreichend). Soweit Leistungstermine nicht ausdrücklich so bezeichnet werden, gelten sie nicht als Fixtermine i.S.d. § 376 HGB.

4.2. Die Einhaltung schriftlich vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen seitens EcoMedic setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung oder Leistung erforderlichen oder vereinbarten Informationen übermittelt und Zahlungen und Mitwirkungshandlungen erbracht hat.

4.3. Vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, mangelfreier, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von EcoMedic. Dies gilt für den Fall, dass EcoMedic ein diesbezügliches Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtbelieferung nicht von EcoMedic zu vertreten ist. Dies gilt ferner für unverschuldete Ereignisse jedweder Art, welche die Belieferung oder Leistung von EcoMedic verhindern (z.B. Mobilmachung, Krieg, Blockade, Streik, Aussperrung, ganze oder teilweise Produktionseinstellung oder Liefereinschränkung des Herstellers, durch Pandemie verursachte Liefereinschränkungen). EcoMedic wird in diesen Fällen von der Leistungspflicht befreit und kann vom Vertrag zurücktreten. EcoMedic wird den Kunden ggf. unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und erhaltene Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden erstatten.

4.4. Befindet sich der Kunden im Annahmeverzug, so ist EcoMedic für hiervon betroffene Produkte berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu marktüblichen Konditionen einzulagern.

4.5. Sonstige Überschreitungen von Lieferterminen oder Leistungsfristen berechtigt den Kunden zum Rücktritt, wenn er EcoMedic erfolglos eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat. Die Nachfristsetzung hat in Schriftform zu erfolgen (Brief, Telefax und unterzeichnetes PDF-Dokument per E-Mail sind erforderlich und ausreichend).

4.6. Lieferungen von Produkten erfolgen im Zweifel EX-WORKS (ICC Incoterms) des Unternehmenssitzes von EcoMedic.

4.7. Erfüllungsort für sonstige Verpflichtungen aus einem Vertrag mit dem Kunden ist der Unternehmenssitz von EcoMedic.

4.8. Dem Kunden ist bekannt, dass manche Produkte von EcoMedic, der Kühlung bedürfen. Die Produkte werden von EcoMedic entsprechend gekennzeichnet. Soweit der Kunde nach diesen Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen den Transport der Produkte übernommen hat, so verpflichtet er sich für den Transport ggf. nur ein auf Kühltransporte hinreichend eingerichtetes Transportunternehmen auszuwählen und zu beauftragen und den Transportunternehmer in Hinblick auf die hinreichende Kühlung der Produkte ausdrücklich und schriftlich zu instruieren. Der Kunde muss spätestens mit Gefahrübergang für eine ausreichende Kühlung sorgen.

5. LIEFERUNGEN MIT AUSLANDSBEZUG

5.1. Erbringt EcoMedic Leistungen grenzüberschreitend, so erfolgen diese vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung insbesondere nach geltendem Außenwirtschaftsrecht. Es obliegt dem Kunden, sich von den geltenden gesetzlichen Anforderungen Kenntnis zu verschaffen. Die rechtlichen Voraussetzungen einer zulässigen Ausfuhr oder Verbringung sind vom Kunden sicherzustellen und auf Verlangen von EcoMedic nachzuweisen; insbesondere kann eine Ausfuhr oder Verbringung nach US-, EU- oder nationalen Ausfuhrvorschriften genehmigungspflichtig sein.

5.2. Lieferungen ins Ausland werden nur gegen Vorkasse durchgeführt.

6. SERVICES/SCHULUNGEN

6.1. Soweit EcoMedic neben der Lieferung von Produkten, gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung, Schulungs- oder Service-Leistungen anbietet, die mit den gelieferten Produkten in Zusammenhang stehen, so ist eine diesbezügliche Beauftragung als unabhängiges Vertragsverhältnis anzusehen. Dies gilt insbesondere für Schulungsleistungen zur Einweisung in den Umgang mit gelieferten Produkten und für Leistungen, die im Zusammenhang mit der Installation eines durch den Kunden bezogenen Updates/Upgrades/Releases von Software notwendig sind sowie Einweisung und Schulung bzgl. neuer Software-Programmstände. Gleiches gilt für ergänzende Beauftragungen von Leistungen durch den Kunden, die aus geänderten bzw. neuen Anforderungen des Kunden resultieren.

6.2. Wird über zu erbringende Leistungen ein Dauerschuldverhältnis geschlossen, so gilt dieses im Zweifel zunächst als unbefristet geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt in diesem Fall mit dem Tag, der vertraglich hierfür bestimmt wurde. Wurde kein Vertragsbeginn festgelegt, so beginnt der Vertrag spätestens mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung seitens EcoMedic.

6.3. Bei vereinbarter Mindestlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis nach deren Ablauf jeweils fortlaufend um die Mindestlaufzeit, wenn es nicht schriftlich nach Maßgabe von Ziffer 6.4. gekündigt wird.

6.4. Die ordentliche Kündigung kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats, frühestens jedoch zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit oder deren laufender Verlängerung erklärt werden.

6.5. Die Vergütung für Dienstleistungen im Sinne von Ziffer 6.1. ist vom Kunden im Voraus zu leisten. Im Falle eines Dauerschuldverhältnisses über solche Leistungen sind diese jeweils monatlich im Voraus zu vergüten.

7. PREISE, AUFRECHNUNG

7.1. Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer und exklusive Verpackung, Fracht, Steuer, Versicherung und Versand. Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung von EcoMedic und ist im Voraus ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.2. EcoMedic akzeptiert als Zahlungsmittel keine Wechsel und Schecks. Überweisungskosten, Diskontspesen sowie alle übrigen Einziehungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig. EcoMedic ist jedoch berechtigt, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

7.4. EcoMedic ist befugt, nach Vertragsschluss eintretende Mehrbelastungen (z.B. neue oder erhöhte Zölle, Steuern, Ausgleichsabgaben oder sonstige behördliche Kaufpreisbelastungen, Frachterhöhungen, Devisenkursänderungen etc.) an den Kunden weiter zu berechnen, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen.

7.5. Der Kunde ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt soweit ihm aus dem gleichen Rechtsverhältnis eine rechtskräftig festgestellte oder unbestrittenen Forderung gegenüber EcoMedic zusteht. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber EcoMedic nur mit einer rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderung berechtigt.

8. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, von EcoMedic gelieferte Produkte spätestens binnen sieben Tagen nach Empfang zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel schriftlich unter Angabe des Mangels gegenüber EcoMedic zu rügen. Sollten nicht erkennbare verdeckte Mängel dem Kunden erst später bekannt werden, ist er verpflichtet, diese verdeckten Mängel binnen sieben Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich gegenüber EcoMedic zu rügen.

8.2. Die Rechte des Kunden bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. Im Falle eines Mangels kann EcoMedic wählen, ob EcoMedic Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Im Falle gescheiterter Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

8.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel der gelieferten Produkte, die durch unsachgemäße Verwendung des Kunden oder eines Dritten schuldhaft herbeigeführt wurden, insbesondere aufgrund von selbst oder durch Dritte verschuldeter Beschädigung, oder jedweder vom Hersteller nicht autorisierter Veränderung oder Modifikation der Produkte. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ferner Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßen Transport seitens des Kunden, insbesondere aufgrund unzureichender Kühlung von Verbrauchsprodukten entgegen mitgeteilten Vorgaben des Herstellers oder von EcoMedic entstehen.

8.4. EcoMedic gewährt dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne. Etwaige Herstellergarantien, die neben Gewährleistungsansprüchen gelten können, gibt EcoMedic ggf. lediglich in Namen des Herstellers an den Kunden weiter. In diesem Fall ist es Obliegenheit des Kunden, die für eine Inanspruchnahme einer Herstellergarantie notwendigen Schritte nach Vorgabe des Herstellers durchzuführen, z.B. eine Garantiekarte, die den Produkten ggf. beigefügt ist, verbindlich unterschrieben an EcoMedic zurückleiten, damit EcoMedic diese als Empfangsbote des Herstellers entgegennehmen kann. Der Umfang der Garantie ergibt sich aus der Garantiekarte des Herstellers. Treten Mängel auf, die von einer gewährten Garantie erfasst werden, so macht der Kunde Ansprüche aus der Garantie direkt gegenüber dem Hersteller geltend. Im Falle der Geltendmachung gegenüber dem Hersteller wird der Kunde auch EcoMedic informieren und über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller berichten.

8.5. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, sichert EcoMedic dem Kunden nicht zu, dass die von EcoMedic verkauften Produkte für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder bestimmte Eigenschaften haben.

9. PFLICHTEN DES KUNDEN / WEITERVERKAUF / VERJÄHRUNG VON GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN

9.1. Für von EcoMedic vertriebene Produkte und damit vorzunehmende Behandlungen können gesetzliche Vorgaben und Beschränkungen z.B. für Medizinprodukte und deren Betrieb sowie ggf. ärztliche Heilbehandlungen gelten. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für die vom Kunden vorgesehenen Indikationen, Behandlungen und sonstige Verwendungen mit von EcoMedic bezogenen Produkten sowie für deren Betrieb fortlaufend zu prüfen und zu erfüllen.

9.2. Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss über die Funktionsmerkmale und den Umfang ggf. erteilter behördlicher Zulassungen oder von ihm zu beschaffender behördlicher Erlaubnisse oder Zulassungen betreffend von EcoMedic veräußerte technische und sonstiger Produkte und deren Betrieb informiert.

9.3. Der Käufer verpflichtet sich, die Angaben, Anweisungen, Anleitungen und Empfehlungen des Herstellers in Hinblick auf die Bedienung, Verwendung, Anwendung, Lagerung und den Transport betreffend von EcoMedic bezogene Produkte zur Kenntnis zu nehmen und strickt zu beachten.

9.4. Es obliegt dem Kunden – sofern nicht gesondert vereinbart – technische Produkte selbst aufzustellen und in Betrieb zu nehmen.

9.5. Teilweise sind Produkte, die EcoMedic veräußert, gekühlt zu lagern und zu transportieren, um einen Verderb zu vermeiden und eine gesundheitliche Unbedenklichkeit sicherzustellen. Soweit das Erfordernis einer gekühlte Lagerung und eines gekühlten Transports für Produkte vom Hersteller oder EcoMedic angegeben werden, verpflichtet sich der Kunde, spätestens ab Gefahrübergang für eine solche ungebrochene Kühlung Sorge zu tragen und entsprechende Produkte nur dann anzuwenden oder weiter zu verkaufen, wenn eine ausreichende durchgängige Kühlkette sicherstellt ist.

9.6. Der Käufer verpflichtet sich, die Obliegenheiten und Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer 9.1.-9.5. seinen Abnehmern ebenfalls aufzuerlegen, einschließlich der Verpflichtung dieser Abnehmer, für entsprechende Regelungen wiederum gegenüber ihren Unternehmerkunden in der Lieferkette Sorge zu tragen. 9.7. Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab Übergabe der Produkte, erfolgter Abnahme von Werkleistungen oder bei Dienstleistungen mit deren Erbringungen.

10. HAFTUNG

10.1. EcoMedic haftet für von EcoMedic zu vertretende Schäden gleich aus welchem Rechts-grund nur, wenn der Schaden a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

10.2. Haftet EcoMedic gem. Ziff. 10.1. a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahr¬läs¬sig¬keit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang be¬grenzt, mit dessen Entstehen EcoMedic bei Vertragsschluss aufgrund der EcoMedic zu diesem Zeitpunkt be¬kann¬ten Umstände typischerweise rechnen musste.

10.3. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 10.1. bis 10.2. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mit¬ar¬bei¬ter und Beauftragten von EcoMedic.

10.4. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflicht¬ver¬let¬zung durch EcoMedic oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung einer der gesetzlichen Ver¬tre¬ter oder einer der Er¬fül¬lungs¬ge¬hil¬fen von EcoMedic beruhen, haftet EcoMedic unbeschränkt.

10.5. Unberührt bleibt die Haftung von EcoMedic nach dem Pro¬dukt¬haf¬tungs¬ge¬setz, für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels und ggf. der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Produkte.

11. EIGENTUMSVORBEHALT

11.1. EcoMedic behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun¬¬den vor.

11.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde EcoMedic unverzüglich schriftlich zu be¬nach¬rich¬ti¬¬gen, damit EcoMedic Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Drit¬¬te nicht in der Lage ist, EcoMedic die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den EcoMedic entstandenen Ausfall.

11.3. Der Kunde tritt EcoMedic bereits mit Vertragsschluss alle For¬de¬run¬¬gen in Höhe des Fak¬tu¬¬ra-End¬be¬tra¬ges ab, die ihm aus einer Wei¬ter¬ver¬äu¬ße¬¬rung gegen sei¬¬ne A¬b¬neh¬¬mer oder Drit¬te erwachsen, und zwar un¬ab¬hän¬¬gig davon, ob die Weiterveräußerung im Ein¬zel¬¬fall ge¬stat¬¬tet wur¬de. Zur Ein¬zie¬¬hung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Ab¬tre¬¬tung ermächtigt. EcoMedics Be¬fug¬¬nis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. EcoMedic verpflichtet sich je¬doch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zah¬lungs¬ver¬pflich¬tun¬¬gen aus den ver¬ein¬nahm¬¬ten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein An-trag auf Er¬öff¬¬nung eines Insolvenzverfahrens ge¬¬stellt ist oder Zah¬lungs¬ein¬stel¬¬lung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann EcoMedic ver¬lan¬¬gen, dass der Kunde EcoMedic die ab¬ge¬tre¬te¬¬nen Forderungen und de¬ren Schuld¬¬ner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen An¬ga¬¬ben macht, die dazugehörigen Unter¬la¬gen aus¬hän¬¬digt und den Schuldnern (Dritten) die Ab¬tre¬¬tung anzeigt.

11.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware von EcoMedic gegen Verlust und Beschädigung aufgrund Feuers, Diebstahls, Wassers oder ähnlicher Gefahren ausreichend zu versichern und EcoMedic auf Verlangen den Versicherungsschutz nachzuweisen und die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzpflichtige zustehen – ggf. anteilig, d. h. entsprechend dem Anteil am Miteigentum – an EcoMedic ab. Diese nimmt die vorstehende Abtretung hiermit an.

11.5. EcoMedic verpflichtet sich, die EcoMedic zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden in¬so¬¬weit frei¬zu¬ge¬¬ben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % über¬¬steigt; die Aus¬¬wahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt EcoMedic.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1. Verträge zwischen dem Kunden und EcoMedic unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und EcoMedic resultierenden Streitigkeiten ist Wiesbaden. EcoMedic behält sich vor, den Kunden unter einem anderen, nach der Zivilprozessordung zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. Stand: August 2020